Wohnberechtigungsschein (WBS)
Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) mit günstiger Miete beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Voraussetzung für einen WBS ist Ihr Einkommen und das Ihrer Mitbewohner, welches eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt auf Antrag und gegen Vorlage Ihrer Einkommensnachweise. Mit dem WBS-Rechner können Sie ihren Anspruch prüfen. Einen Wohnungsberechtigungsschein für eine öffentlich geförderte WIRO-Wohnung in Rostock beantragen Sie hier auf der Rathaus-Webseite.