Vor- und Endabnahme bei Wohnungskündigung
Nach der Kündigung einer Wohnung erfolgt eine Vorabnahme, um im beiderseitigen Einvernehmen Vereinbarungen über notwendige Renovierungen und Reinigungsleistungen bis zur Rückgabe der Wohnung zu treffen. Hinweis: Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem Wohnungsverwalter 14 Tage vor Vertragsende einen Termin zur Endabnahme Ihrer Wohnung und melden Sie Sperrmüll und Elektroschrott rechtzeitig bei der Stadtentsorgung an, um abzusichern, dass dieser vor Ihrem Auszug abgeholt wird.