Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrages. Die dafür erforderliche Wohnungsgeberbestätigung händigen wir Ihnen bei Vertragsabschluss aus.