Kalte und warme Betriebskosten
Zu den „kalten" Betriebskosten gehören: Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Aufzüge, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Grundsteuer, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung und Hauswart.
Zu den „warmen" Betriebskosten zählen Heizkosten und Warmwasserkosten. Eine Abrechnungsperiode läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres.
Die Abrechnung für ein Kalenderjahr bekommen Mieter im Laufe des Folgejahres. Das gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres kündigen und ausziehen.