Ruhezeiten
Musik, Fernsehen und andere Geräusche sollten außerhalb der eigenen vier Wände nicht zu hören sein. Dies gilt erst recht während der Ruhezeiten: nachts 22 bis 7 Uhr und tagsüber 13 bis 15 Uhr. Laute Arbeiten wie Bohren oder Hämmern sind werktags nur bis 20 Uhr gestattet. Sonntag sind solche Arbeiten nicht gestattet.