Bauliche Veränderungen
Neuer Laminatfußboden, eine Markise auf dem Balkon, ein Fliesenspiegel in der Küche, der Umbau einer Badewanne zur Dusche oder zusätzliche Steckdosen: Baulichen Veränderungen in der Wohnung muss der Wohnungsverwalter schriftlich zustimmen. Wichtig: Bei Rückgabe der Wohnung sind die Mieter verpflichtet, den Ausgangszustand wieder herzustellen.