Bagatellschäden
Was wir ständig benutzen, geht auch mal kaputt. Kosten zur Beseitigung von Bagatellschäden müssen Mieter selbst tragen. Im Mietvertrag ist geregelt, in welchem Umfang Mieter die Reparaturkosten für defekte Lichtschalter, Steckdosen, Schäden an Fenster- oder Türverschlüssen, Heiz- und Kocheinrichtungen oder andere Kleinstreparaturen bezahlen müssen. Fallen mehrere Reparaturen innerhalb eines Jahres an, darf die Rechnungssumme insgesamt 100 Euro oder maximal acht Prozent der Jahresgrundmiete nicht übersteigen.