Hausrat- und Haftpflichtversicherung des Mieters
Ein Schaden in den eigenen vier Wänden ist immer unangenehm. Damit er nicht noch finanzielle Folgen hat, empfehlen wir jedem Mieter eine private Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Denn nicht immer ist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Sie deckt nur Schäden am Gebäude. Hausratversicherung: deckt Schäden durch Feuer oder Leitungswasser an der Einrichtung. Kommt auch bei Diebstahl auf. Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die der Versicherte am Eigentum anderer verursacht. Sogar Mietsachschäden, wie ein Sprung im Waschbecken oder ein Loch im Bodenbelag, gehören dazu.