Schönheitsreparaturen
Maler- und Renovierungsarbeiten, die durch die Nutzung der Wohnung notwendig werden, bezeichnet man als Schönheitsreparaturen. So müssen Wände und Decken, Fenster, Türen und Heizkörper in regelmäßigen Abständen gestrichen werden. Wann und in welchem Umfang die Arbeiten anfallen, richtet sich nach dem Zustand der Wohnung. Bei der Wohnungskündigung vereinbart der Verwalter einen Termin zur Vorabnahme, um nötige Schönheitsreparaturen zu besprechen, die bis zu Ihrem Auszug fällig werden.