Haustiere
Das Halten von Tieren in der Wohnung ist Teil des „normalen Wohnens“. Natürlich sind die vertraglichen Regelungen, die Hausordnung und auch der Tierschutz bei der Haltung von Tieren in Wohnungen zu beachten.
Für Wellensittich, Zierfisch, Hamster, Meerschweinchen und auch für eine Katze brauchen Mieter keine Genehmigung. Wer sich z. B. einen großen Hund anschaffen will, muss vorher die Zustimmung vom Vermieter einholen – wir wägen alle Interessen ab. Auch Gift- und Würgeschlangen, giftige Spinnen und Skorpione dürfen nicht ohne Absprache gehalten werden. Wilde Tierarten, die dem Artenschutzgesetz unterliegen, dürfen ohnehin nicht einziehen.
Wenn ein Mieter die Genehmigung für die Hundehaltung anfragt, fordern wir einige Unterlagen zum Tier ab, fragen z. B. nach Art und Größe des Tiers, seinem Verhalten und wie viele Tiere der Mieter anschaffen will oder bereits bei ihm wohnen. Auch die Größe der Wohnung muss hier Beachtung finden. Nach Prüfung wird die Genehmigung für das betreffende Tier schriftlich erteilt. Nur bei triftigen Gründen lehnen wir eine Hundehaltung ab.