Miete, Betriebs- und Wohnkosten
Die Wohnkosten sollten zum Einkommen und den persönlichen Lebenshaltungskosten passen. Ist das Einkommen niedrig, kann ein "Schuldbeitritt" durch einen Dritten helfen. Das bedeutet: Die schuldbeitretenden Personen, oft Eltern oder Großeltern, haften für die anfallenden Kosten.
Wer Bürgergeld bezieht, muss spätestens zum Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung des Hanse-Jobcenters Rostock vorlegen, dass die Miete übernommen wird.