Hausbesuch
Der Mieter entscheidet, wer in seine Wohnung darf oder nicht. Auch Wohnungsverwalter brauchen die Zustimmung des Mieters. Ein Hausbesuch muss laut aktueller Rechtsprechung anlassbezogen sein. Anlässe können sein:
- konkrete Anhaltspunkte für drohende Schäden,
- begründeter Verdacht der vertragswidrigen Nutzung (z. B. unerlaubte Haustierhaltung),
- Kontrolle der regelmäßig vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen.