Wohnberechtigungsschein (WBS)
Geförderte Wohnungen in Rostock – Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine behördliche Bescheinigung, die zum Bezug einer staatlich geförderten Wohnung berechtigt. In Rostock wird der WBS durch die zuständige Wohnungsbehörde ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel ein Jahr.
Definition: Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht den Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum. Grundlage für die Ausstellung sind gesetzliche Bestimmungen zu Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnungsgröße.
Voraussetzungen
Einkommen und Förderwege
Die Erteilung des WBS richtet sich überwiegend nach dem Haushaltseinkommen und der vorgesehenen Wohnungsgröße. Dabei wird zwischen zwei Förderwegen unterschieden (Stand 12/2025):
- 1. Förderweg: Für Haushalte mit geringem Einkommen (Grundmiete: 6,60 €/m²)
- 2. Förderweg: Für Haushalte mit mittlerem Einkommen (Grundmiete: 7,40 €/m²)
Einkommensgrenzen (Bruttowerte, Beispiele)
Haushaltsgröße | 1. Förderweg | 2. Förderweg |
|---|---|---|
1 Person | 18.000 € | 24.000 € |
2 Personen | 27.000 € | 36.000 € |
je weitere Person | + 6.150 € | + 8.200 € |
Beispiel:
Ein Vier-Personen-Haushalt darf im 1. Förderweg ein Einkommen von etwa 39.300 € pro Jahr haben und kann eine geförderte Wohnung bis zu einer Wohnfläche von 90 m² beziehen.
Zulässige Wohnungsgrößen
Die maximal zulässige Wohnfläche orientiert sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen:
- 1 Person: 50 m²
- 2 Personen: 60 m²
- 3 Personen: 75 m²
- je weitere Person: + 15 m²
Beantragung
Der Wohnberechtigungsschein wird bei der Wohnungsbehörde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beantragt. Für die Antragstellung sind Einkommensnachweise und Ausweisdokumente erforderlich.
Anschrift:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Senatsbereich Bau und Umwelt
Bauamt, Abteilung Bauverwaltung und Wohnungswesen
Holbeinplatz 14
18069 Rostock
Hinweis:
Alle auf dieser Seite aufgeführten Angaben dienen ausschließlich der Orientierung und sind unverbindlich. Die endgültige Entscheidung über die Berechtigung zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins trifft die zuständige Wohnungsbehörde.
Weiterführende Informationen
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Wohnberechtigungsschein – Informationen und Antrag
- MV-Serviceportal - Wohnberechtigungsschein beantragen