Wohn-Lexikon

Wissenswertes rund um die Wohnfühlgesellschaft direkt zur Hand.

Wir wollen, dass jeder einen Platz zum Wohlfühlen findet. Sie suchen eine passende Wohnung? Sie haben  Fragen an uns, wollen ein wichtiges Detail klären: Unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen helfen Ihnen, nichts zu übersehen.

 

Strom und Gas ummelden

Wer innerhalb des Netzgebietes seines bisherigen Strom- oder Gasversorgers umzieht oder bereits Strom oder Gas von einem bundesweiten Anbieter bezieht, kann nach dem Umzug wie gewohnt weiter beliefert werden, muss sich aber auf die neue Adresse ummelden.


Wichtig: Die technische Umstellung auf den neuen Stromanbieter muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Vorteil für Kunden: Sie sind flexibler, können schnell auf einen günstigeren Vertrag umsteigen. Die Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Nachteil: Mieter können ihren Stromanbieter nicht mehr rückwirkend wechseln. Sie müssen sich mindestens zwei Werktage vor dem Einzugstermin beim gewünschten Anbieter anmelden. Wer die Frist verpasst, bekommt automatisch den örtlichen, oft teuren Grundversorgungstarif. Umgekehrt gilt: Man muss sich spätestens zwei Werktage vor dem Auszug aus seiner alten Wohnung abmelden. Nicht vergessen: Am Tag des Auszugs und des Einzugs den Zählerstand an den Energieversorger übermitteln.

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