Auswahl der Mieter / Wohnungsvergabe
Eine Entscheidung über die Vergabe einer Wohnung erfolgt ausschließlich nach dem persönlichen Kennenlernen bei der Besichtigung vor Ort. Oft bemühen sich mehrere Interessenten um dieselbe Wohnung. Entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichten wir uns als städtisches Unternehmen fair und transparent zu vermieten. Dabei beachten wir eine Vielzahl an Vergabekriterien.